In der Begründung des Abänderungsantrags heißt es: « Ziel dieses Entwurfs ist es, gewisse Einschränkungen bezüglich der zulässigen Berufstätigkeiten flexibler zu gestalten, um die Zahl der unbesetzten Stellen und der zu ersetzenden Personen in den Griff zu bekommen. Während es für die Pensionierten leichter ist, an der
Arbeit zu bleiben, wird es weniger Stellen geben, für die der Arbeitge
ber im Anschluss an eine Ruhestandsversetzung einen Ersatz suchen muss. Der Umstand, dass die Pensionierten mehr werden arbeiten können, kann außerde
...[+++]m dazu beitragen, den Ersatz von Mitarbeitern in gewissen Berufen, in denen ein Mangel an Arbeitskräften besteht, zu erleichtern. Die Zunahme der Anzahl Personen, die gleichzeitig eine Ruhestandspension und Berufseinkünfte beziehen möchten, kann nämlich die Zahl der Bewerber für einen Mangelberuf erhöhen. Es besteht jedoch keineswegs die Absicht, die Grenzen für den gleichzeitigen Bezug von Pensionen und Berufseinkünften vollständig abzuschaffen. Der Grundsatz, wonach eine Ruhestandspension nicht mit einem Einkommen aus Arbeit kombiniert werden darf, muss die Regel bleiben » (ebenda, S. 22).