AJ. in der Erwägung, dass die „EU-Sweeps“, bei denen es sich um durch die Kommission koordinierte Überwachungsaktivitäten handelt, die gleichzeitig durch die zuständigen nationalen Behörden in den Mitgliedstaaten ausgeführt werden, sich als ein nützliches Instrument erwiesen haben, das es der Kommission und den Mitgliedstaaten ermöglicht, die Anwendung bestehender Binnenmarktgesetze in den Mitgliedstaaten durch gemeinsame Maßnahmen zu überwachen; in der Erwägung, dass „Sweeps“ aus jüngster Zeit ergaben, dass die Verbraucherschutzregeln im Bankensektor in der gesamten Union kaum eingehalten werden; in der Erwägung, dass die Kommission daher
den Mitgliedstaaten einen ausgedehn ...[+++]teren Einsatz der „EU-Sweeps“ anbieten sollte, um die Überwachungstätigkeiten insbesondere von weniger ausgestatteten und vorbereiteten nationalen Behörden zu erleichtern; in der Erwägung, dass die Koordination von Maßnahmen im Rahmen der „EU-Sweeps“ in anderen Bereichen in Betracht gezogen werden sollte, und in der Erwägung, dass „EU-Sweeps“ auch auf andere Produkte und Dienstleistungen, die nicht im Internet angeboten werden, ausgeweitet werden sollten;