8. stellt fest, dass die Regierung sich verpflichtet hat, das organisierte Verbrechen einzudämmen, wozu auch die Entscheidung gehört, die Nutzung von Rennbooten zu untersagen, um Menschenhandel und Drogenschmuggel zu bekämpfen, unterstreicht jedoch, dass weitere substanzielle Fortschritte Albaniens bei der Bekämpfung aller Formen der organisierten Kriminalität, insbesondere was den Frauen- und Kinderhandel mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung ihrer Arbeitskraft oder des e
rzwungenen Bettelns betrifft, eine Vorbedingung für die Vertiefung der Zusammenarbeit mit der Union darstellen; fordert die Kommission auf, die albanis
...[+++]chen Behörden diesbezüglich weiterhin verstärkt zu unterstützen;