Man kann zwar dem Beschluß nur zustimmen, spezielle Maßnahmen zu ergreifen, um jegliche Form von Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt gegenüber Asylbewerbern, die ja ohnehin bereits ein schweres Schicksal erleiden, zu beseitige
n, aber dennoch muß diesem Begriff ein Rechtskonzept zugrundeliegen: Im Klartext heißt dies, daß die Hilfe für ordnungsgemäß anerkannte und mit einem regulären Status versehene Asylbewerber wohlbegründet ist, dies aber auf zahlreiche, in diesem Bericht genannte Kategorien – Asylbewerber, deren Prüfverfahren noch nicht abgeschlossen ist, die vorübergehenden Schutz genießen oder die nicht als Flüchtlinge anerkannt un
...[+++]d von Rückführung bedroht sind – nicht zutrifft, dieser Bericht für sie jedoch dieselbe Unterstützung vorsieht.