3. fordert die Kommission dringend auf, bei der Bewertung der wirtschaftlichen und fiskalisch
en Daten gemeinsame Kriterien zu handhaben; verweist auf die Verantwortung der Kommission, was die Zuverlässigkeit der statistischen Daten betrifft, und besteht darauf, dass kein Besc
hluss gefasst wird, solange Zweifel an ihrem Wahrheitsgehalt bestehen; unterstreicht, dass die Analyse der Preisstabilität angesichts der unterschiedlichen Ansätze, die die Kommission seit 1993 im Zusammenhang mit den Konvergenzberichten angewandt hat, eine umfa
...[+++]ssende Bewertung der Bandbreite der Methoden zur Festlegung von Referenzwerten erfordert;