D
ie allgemeine Regelung besteht ihrerseits aus zwei Mechanismen: - die Staffelung der Präferenzen (in Verbindung mit einer Schutzklausel), die
drei Sitze für alle begünstigten Länder vorsieht (mit Ausnahme der am wenigsten entwickelten Länder und der Begünstigten der Sonderregelung in Zusammenhang mit der Drogenbekämpfung), nämlich: 80 % der Meistbegünstigungssätze für sensible Erzeugnisse 40 % der Meistbegünstigungssätze für weniger sensible Erzeugnisse 0 % für nichtsensible Erzeugniss
e. - die S ...[+++]taffelung Land/Sektor (in Verbindung mit einem Solidaritätsmechanismus), die die schrittweise Ausgrenzung bestimmter Industriesektoren in Ländern, die einen gewissen industriellen Entwicklungsstand erreicht haben, damit die weniger entwickelten Länder die Vorteile des APS besser nutzen können.