O. in der Erwägung, dass das für Handel zuständige Kommissionsmitglied das Parlament in der Plenarsitzung vom 20. Oktober 2010 aufforderte, zu der ausstehenden Frage, ob Patente in die Abschnitte über die zivilrechtliche Durchsetzung aufgenommen werden sollten, Stellung zu nehmen, und dass die Verhandlungsführer des ACTA-Übereinkommens erklärt haben, dass das ACTA den grenzüberschreitenden Verkehr rechtmäßig hergestellter Generika nicht behindern wird; in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung und seiner schriftlichen Erklärung dargelegt hat, dass alle Maßnahmen zur Stärkung der Befugn
isse für eine grenzübergreifende Inspektion und Be ...[+++]schlagnahme von Waren den allgemeinen Zugang zu rechtmäßig hergestellten, erschwinglichen und sicheren Arzneimitteln nicht beeinträchtigen sollte; in der Erwägung, dass die Verordnung Nr. 1383/2003 des Rates, deren Bestimmungen derzeit in einer WTO-Streitsache diskutiert werden, Grenzkontrollmaßnahmen für Transitgüter vorsieht; in der Erwägung, dass einige Akteure wie Pharmaunternehmen, Hersteller von Generika und weltweit im Gesundheitsbereich engagierte Personen vor der Einbeziehung von Patenten in das ACTA sowie den möglichen schädlichen Auswirkungen auf die technologischen Innovationen, den Zugang zu Arzneimitteln und den Generikawettbewerb gewarnt haben,