Definition der Begriffe „Arbeitszeit", „Ruhezeit", „Nachtzeit": jeglicher mindestens siebenstündige Zeitraum, wie in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften festgelegt, der auf jeden Fall die Zeit zwischen 24 Uhr und 5 Uhr umfasst; „Nachtarbeiter": jeder Arbeitnehmer, der mindestens 3 Stunden seiner täglichen Arbeit oder einen Teil seiner Jahresarbeit (von den Mitgliedstaatenn festgelegte
r Teil) während der Nachtarbeitszeit ableistet; „Schichtarbeit": jede Form der Arbeitsgestaltung, bei der sich Arbeitnehmer nach einem bestimmten Schichtarbeitsplan in einem bestimmten Zeitraum, d. h. einer bestimmten Anzahl von Tagen oder Wochen, abw
...[+++]echseln.