32. fordert die Kommission auf, ihre Instrumente zur Steuerung schrittweise wieder ins Gleichgewicht zu bringen und zu verbessern, damit von einer reinen Überwachung der Einhaltung – gestützt auf die Grundsätze der Rechtmäßigkeit und der Ordnungsmäßigkeit
– dazu übergegangen werden kann, die Fortschritte bei der Verwirklichung der Zielwerte und die Leistung bei der Nutzung des ESF im künftigen Zeitraum 2014–2020 zu messen; weist darauf hin, dass die erfolgreiche Einsetzung eines stabilen Leistungsrahmens, der klare und messbare Ziele und Vorgaben enthält, durch die Rechenschaft und Ergebnisse ermöglicht werden, von entscheidender Bedeut
...[+++]ung ist, wenn es darum geht, die Wirkung auf Wachstum und Arbeitsplätze zu maximieren, und von der Kommission und den Mitgliedstaaten gemeinsame und vergleichbare Anstrengungen erfordert;