17. kritisiert die Mitgliedstaaten heftig, weil erneute Verzögerungen bei der Umsetzung der Bestimmungen in nationales Recht aufgetreten sind; ist der Auffassung, dass die öffentliche Anprangerung ("nami
ng und shaming") im Rahmen des Binnenmarktanzeigers sich als unzureichend erwiesen hat, und fordert die Kommission auf, neue Pläne vorzulegen, u
m zügig und wirksam gegen Verstöße vorzugehen, insbesondere im Rahmen eines systematischen Ansatzes in Bezug auf Geldstrafen für Mitgliedstaaten, die ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen s
...[+++]ind, sowie durch die Einführung eines beschleunigten Verfahrens vor dem Gericht erster Instanz;