26. ersucht die Mitgliedstaaten, bei der Abfassung ihres Aktionsplans für die Beschäftigung 2001 Angaben über das Beschäftigungsniveau von behinderten Menschen bereitzustellen, ihren Zugang zur Ausbildung zu fördern und ihren Zugang zur Beschäftigung nicht zu entmutigen, insbeso
ndere dadurch, dass denen, die arbeiten möchten, ein Einkommen zugesichert wird, das mindestens der Höhe der Leistungen an nichterwerbstätige Personen entspricht, und dass eine Diskriminierung im Bezug auf das Einkommensniveau im Vergleich zu dem Einkommen anderer Beschäftiger ausgeschlossen wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, Fördermaßnahmen für die Ermöglich
...[+++]ung des Zugangs der Menschen mit Behinderungen zu Berufsausbildung und Beschäftigung zu unterstützen;