D. in der Erwägung, dass die Kommission –
als Vertreterin der Eurogruppe – innerhalb der Troika dafür zuständig ist, in Absprache mit der EZB und, soweit das möglich ist, in Zusammenarbeit mit dem IWF die Bedingungen für die einem Mitgliedstaat des Euroraums gewährte Finanzhilfe (im Folgenden „EU-
IWF-Hilfe“ genannt) auszuhandeln, wobei jedoch der Rat dafür politisch verantwortlich ist, die makroökonomischen Anpassungsprogramme zu genehmigen; sowie in der Erwägung, dass jedes Mitglied der Troika seinem eigenen prozeduralen Verfahren f
...[+++]olgte;