Trotz dieser Appelle und obwohl die korrekte, fristge
mäße Umsetzung eine rechtliche Verpflichtung ist, kommt es r
egelmäßig vor, dass Mitgliedstaaten Binnenmarktrichtlinien
nicht korrekt und nicht innerhalb der Fristen, die sie selbst vereinbart haben, umsetzen. Die meisten Mitgliedstaaten erreichen nicht einmal die Zwischenziele, die der Europäische Rat für die Umsetzung vorgegeben hat, und viele solche Richtlinien sind lange nach Ablauf der Umsetzungsfrist noch nicht in a
...[+++]llen Mitgliedstaaten in innerstaatliches Recht überführt worden.