Verwaltungskontrollen: die EIB ermöglichte das Funktionieren eines nicht überwachten Systems, wonach Zahlungen aufgrund von ehrenwörtlichen Erklärungen der Begünstigten über den tatsächlichen und ununterbrochenen Anstieg der Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze berec
hnet und ausgeführt wurden; stellt fest, dass vom Rechnungshof an Ort und Stelle ausgeführte Prüfungen ergaben, dass in 20% der geprüften Fälle die Anzahl der tatsächlich förderungswürdigen Arbeitsplätze niedriger lag als die Anzahl der bezuschussten Arbeitsplätze; stellt fest, dass die Kommission und die EIB die Bestimmungen unterschiedlich auslegen und deswegen zu einer
anderen Fe ...[+++]hlerquote gelangen als der Rechnungshof;