Voorts moeten de nationale agentschappen noodplannen opstellen die voorzien in nooddiensten, toegangsplannen, hulpverlening op de plaats van het ongeval en het verlenen van slachtofferhulp.
Außerdem müssen die nationalen Behörden Notfallpläne erstellen, die Rettungsdienste, Zugangspläne, Hilfsmaßnahmen am Unfallort und ein Konzept für die Versorgung der Opfer umfassen. Die Agentur kann unter Rückgriff auf bewährte Methoden bei der Erstellung dieser Pläne unterstützend mitarbeiten. Der Betreiber sollte außerdem über einen Plan zur Versorgung der Opfer verfügen.