Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei den meisten EU-Herstellern von Verbindungselementen um kleine, wenn nicht sogar Kleinstunternehmen (Familienbetriebe), deren Mittel, einschließlich der finanziellen und der personellen Mittel, normalerweise begrenzt sind, die
in der Regel keinen nationalen oder EU-Verbänden angehören, die sie während der Untersuchung vertreten könnten, und die ferner, wie oft be
i KMU, keine Mittel haben, um auf das Handelsrecht spezialisierte Anwälte und Wirtschaftsprüf
...[+++]er einzuschalten.