In einem Erwägungsgrund wird eindeutig dargelegt, daß es sich bei den betreffen
den Ereignisssen um nationale oder nichtnationale Ereignisse handeln kann, "wie die Olympischen Spiele, die Fußballweltmeisterschaften und die Fußball-Europameisterschaften". Um dem spekulativen Erwerb von Rechten zur Umgehung einzelstaatlicher Maßnahmen zu begegnen, werden diese Bestimmungen auf Verträge angewendet, die nach der Veröffentlichung d
er Richtlinie (d.h. wahrscheinlich im Juni nach dem Erlaß der Richtlinie durch das Europäische Parlament und de
...[+++]n Rat und nach deren Unterzeichnung durch die Präsidenten dieser Organe) geschlossen werden und die Ereignisse betreffen, die nach dem Zeitpunkt des Beginns ihrer Anwendung innerhalb von 18 Monaten nach der Veröffentlichung) stattfinden.