Die Ausschüsse sollen auch untersuchen, auf welche Weise erreicht werden kann, dass ihre Leitlinien, Empfehlu
ngen und Normen auf nationaler Ebene besser angewendet werden; sie sollen in ihre Satzung die Möglichkeit aufnehmen, Abstimmungen mit qualifizierten Mehrheit durchzuführen, verbunden mit einem Einwilligungs- oder Begründungsverfahren; sie sollen der Möglichkeit na
chgehen, gemeinsame operative Leitlinien für die Arbeit von Aufsichtskollegien einzuführen und die Kohärenz der Praktiken der verschiedenen Aufsichtskollegien zu übe
...[+++]rwachen.