In Anbetracht des umfassenden Charakters der Richtlinie, die sich auf versch
iedene Bereiche des nationalen Rechts erstreckt, haben sich die meis
ten Mitgliedstaaten entschieden, sie mit zahlreichen und unterschiedlichen Rechtsakten in den folgenden fünf Hauptbereichen umzusetzen: Strafgesetzbücher, spezielle Rechtsakte zur Bekämpfung des Menschenhandels, Gesetze zum Schutz der Opfer krimineller Handlungen, Rechtsakte zur Festlegung von Maßnahmen zum Schutz von Kindern sowie Rechtsvorschriften zur Regelung der Einreise und des Aufenthal
...[+++]ts von Drittstaatsangehörigen.