in der Erwägung, dass viele Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen haben, um unlautere H
andelspraktiken auf verschiedene Weise zu bekämpfen, wobei sie in einigen Fällen freiwillige Maßnahmen und Selbstregulierungsmaßnahmen anwenden und in anderen F
ällen entsprechende nationale Vorschriften beschlossen haben; in der Erwägung, dass dies hinsichtlich des Niveaus, des Charakters und der Form des Rechtsschutzes zu starken Abweichungen und großen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten geführt hat; in der Erwägung, dass einige Mitgliedsta
...[+++]aten noch keinerlei Maßnahmen in diesem Bereich ergriffen haben.