Der bilateralen Zusammenarbeit mit Drittstaaten sollen verschiedene Maßnahmen als Ausgangspunkt dienen: der Ausbau von Entwick
lungsprogrammen, in deren Mittelpunkt die Rechte des Kindes stehen, um beis
pielsweise stärkere nationale Strukturen und Institutionen und die Einrichtung unabhängiger Kinderrechtsorganisationen zu unterstützen, Gesetzesreformen, die den internationalen Normen entsprechen, zu fördern und den Rechten des Kindes im Wege von handelspolitischen Instrumenten und internationalen Verhandlungen zu mehr Gewicht zu verhel
...[+++]fen.