32. vertritt die Auffassung, dass Frühwarn- und frühzeitige vorbeugende Maßnahmen in Bezug auf die negativen Auswirkungen des Klimawandels und von Naturkatastrophen von angemessenen personellen Ressourcen und Methoden zur Datenerhebung und -analyse abhängen; stellt fest, dass die mit sicherheits- und verteidigungspolitischen Fragen befassten Dienststellen des EAD, die entsprechenden Dienststellen der Kommission und die geografischen Ressorts die Analyse der Auswirkungen von Naturkatastrophen auf die internationale Sicherheit und die politische Stabilität in ihre Arbeit integrieren sollten; empfiehlt, Personal des EAD und der Kommission für die Überwachung der Auswirkungen von Naturk
atastrophen auf die ...[+++]Krisenentwicklung, die politische Stabilität und die Sicherheit auszubilden; fordert die Entwicklung gemeinsamer Kriterien für die Analyse, die Risikobewertung und die Einrichtung eines gemeinsamen Warnsystems;