Nach einer umfangreichen und gründlichen Analyse der verschiedenen zu berücksichtigenden Gesichtspunkte ist sie zu der Schlußfolgerung gelangt, daß angesichts der sich die Waage haltenden Wahrscheinlichkeiten der Zusammenschluß nicht zur Begründung einer marktbehe
rrschenden Stellung führen würde, da jeglicher Versuch einer gemeinsamen Preiserhöhung von den gegenwärtigen (japanischen) und zukünftigen (mittel- und osteuropäischen) Wettbewerbern zunichte gemacht würde; hieraus zog die Kommission die Schlußfolgerung, daß dieses Zusammenschlußvorhaben als mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar er
klärt und genehmigt ...[+++]werden sollte.