die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die finanziellen Sanktionen straf- oder verwaltungsr
echtlicher Art, die gegen juristische Personen verhängt werden, welche als für den Menschenhandel verantwortlich angesehen werden, auch die Einziehung und Beschlagnahme der aus dem Menschenhandel erzielten Einkünfte beinhalten, um vorrangig den Opfern für die von ihnen erlittenen wirtschaftlichen, physischen und psychischen Schäden Entschädigungs- und Wiedergu
tmachungsleistungen zukommen zu lassen; ...[+++]