Z. in
der Erwägung, dass nicht alle Mitgliedstaaten ihren Bürgern die Möglichkeit einräumen, im Ausland zu wählen, und dass sich die Bedingungen für die Aberkennung des aktive
n Wahlrechts in den Mitgliedstaaten, in denen diese Möglichkeit besteht, erheblich unterscheiden; in der Erwägung, dass die Wahlrechtsgleichheit verbessert würde, wenn
allen Unionsbürgern, die ihren Wohnsitz außerhalb der Union haben, das Recht gewährt würde, an den Wahlen teilzunehmen; in der Erwägung, dass die Mitgli
...[+++]edstaaten dafür jedoch ihre Verwaltungen besser aufeinander abstimmen müssen, um zu verhindern, dass Wähler in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten jeweils eine Stimme abgeben;