Daher ist es angebracht vorzuschreiben, das
s diese allgemeinen Bedingungen und Verfahren in objektiver, transparenter und diskriminierungsfre
ier Weise angewandt werden, vorab bekannt sind, primär auf medizinischen Erwägungen basieren und keine zusätzliche Belastung des Patienten, der Gesundheitsdienst
leistungen in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch nehmen möchte, gegenüber Patienten, die im Versicherungsmitgliedstaat behandelt
...[+++] werden, darstellen, und dass eine Entscheidung schnellstmöglich getroffen wird.