H. in der Erwägung, dass sich die Außenvertretung der EU im multilateralen Bereich unterschiedlich ges
taltet und es Fälle gibt, in denen alle Mitgliedsta
aten Vollmitglieder sind und die EU Beobachterstatus hat (z. B. IMFC, Entwicklungsausschuss, Europarat),
alle Mitgliedstaaten plus die EU Vollmitglieder (z. B. FAO, WTO) oder vollberechtigte Teilnehmer (z. B. G8/G20) sind oder einige EU-Mitgliedstaaten als Vollmitglieder agieren und die EU überhaupt ke
...[+++]inen Status hat (UN-Sicherheitsrat, einige internationale Finanzinstitutionen (IFI)), und dass die Lage dann am kompliziertesten ist, wenn die EU und ihre Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeiten haben oder wenn sie ausschließliche und geteilte Zuständigkeiten kombinieren,