24. stellt mit Genugtuung die Verbesserung hinsichtlich der Klarheit und der Struktur der von der Kommission durchgeführten Bewertungen hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des Abkommens von Cotonou fest; bedauert jedoch, dass der Rechnungshof erneut zahlreiche Fälle ermittelt hat, in denen die Kommission es unterlassen hat, i
n einer ausreichend strukturierten und förmlichen Art und Weise darzulegen, dass die Verwaltung der öffentlichen Finanzen der Empfängerländer in ausreichender Weise transparent, zuverlässig und wirksam war oder, dass diese Länder zumindest über ein glaubwürdiges und einschlägiges Reformprogramm verfügten, d
...[+++]as in diese Richtung geht;