(1) (2) (3) (4) In der Erwägung, dass alle Eigentümer einer Parze
lle, die den Antrag nicht gegengezeichnet haben, vor dessen Einreichung, eine gleichlautende Abschrift des Antrags per bei der Post aufgegebenes Ei
nschreiben erhalten haben; dass der - die Eigentümer der Parzellen .binnen dreissig Tagen nach dem Aufgeben der Einschreiben bei der Post eine Beschwerde eingereicht hat/haben; dass diese(r) Eigentümer(in)(en) mehr - weniger als ein Viertel der in der ursprünglich ausgestellten Genehmigung erlaubten Parzellen besitzt (besitz
...[+++]en);