Obwohl ein Beschuldigter, der die Bedingungen für die Gewährung der Aussetzung der Ve
rkündung, die durch einen Beschluss der Ratskammer beschlossen wurde, anficht, und der Pr
okurator des Königs oder die Zivilpartei, die Berufung gegen einen Einstellungsbeschluss, der durch dasselbe Rechtsprechungsorgan verkündet w
ird, einlegen, sich nicht in einer identischen Situation befinden, befinden sie sich jedoch nicht in Situationen, die de
...[+++]rart unterschiedlich wären, dass sie nicht miteinander verglichen werden könnten, da die Rechtsmittel dieser Parteien sich jeweils auf die Tatbestände beziehen können, die dem Beschuldigten zur Last gelegt werden.