Ungeachtet der Tatsache, dass diese Investiti
onen ausgeschlossen sind, sollte die Möglichkeit bestehen, über den EFRE Tätigkei
ten zu fördern, die nicht in Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG aufgeführt sind, selbst wenn sie von denselben Wirtschaftsteiln
ehmern durchgeführt werden, wie etwa Investitionen in die Energieeffizienz der Fernwärmenetze, in intelligente Systeme für die Verteilung, Speicherung bzw. Lagerung und Übertragung b
...[+++]zw. Fernleitung von Erdgas und Strom, in Maßnahmen zur Verringerung der Luftverschmutzung, selbst wenn sie mittelbar zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beitragen oder in dem in Artikel 10c Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG genannten nationalen Plan aufgelistet sind.