92. nimmt allerdings zur Kenntni
s, dass der EAD als neue Organisation, die einen hohen europäischen Anspruch darstellt, mit ausreichenden Mitteln ausgestattet werden muss; insofern müssen bei den Mitteln für die Vergütungen des Personals im Jahr 2012 die aktuellen Raten an unbesetzten Stellen im Herbst 2011 berücksichtigt werden; fordert den EAD auf, Zurückhaltung zu üben, wenn es in Zukunft darum geht, hochrangige Stellen zu schaffen; glaubt
, dass eine Möglichkeit, dies zu erreichen, daran bestehen könnte, schrittweise Stellen für abgeordnete national
...[+++]e Sachverständige durch ständige Stellen für Beamte der Mitgliedstaaten zu ersetzen; nimmt zur Kenntnis, dass abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) bei dem einen Drittel des EAD-Personals auf der AD-Ebene nicht gerechnet werden; erinnert allerdings daran, dass es in dem Beschluss des Rates über die Organisation und die Arbeitsweise des EAD heißt, dass „bei Ablauf des Vertrags eines nach Artikel 7 zum EAD versetzten ANS .der betreffende Posten in eine Zeitbedienstetenstelle umgewandelt [wird], sofern die von dem ANS wahrgenommenen Aufgaben den Aufgaben entsprechen, die normalerweise von Personal der AD-Ebene erfüllt werden, und sofern die erforderliche Stelle im Stellenplan vorgesehen ist“; betont darüber hinaus, dass die betrieblichen Anforderungen für die Errichtung des EAD mit seinen eigenen Systemen der Informationstechnologie in einem neuen Gebäude finanziert werden müssen;