Demzufolge ist es wichtig, dass die angefoc
htenen Bestimmungen streng ausgelegt werden und nicht so, dass sie es gestatten, dass Finanzmittel (deren Notwendigkeit der Gesetzgeber erkannt hat, da er sie selbst vorgesehen und gleichzeitig die Möglichkeit beschränkt hat, andere zu erhalten) einer Partei entzogen werden, die lediglich vorgeschlagen hat, dass d
ie eine oder andere Regel der Europäischen Menschenrechtskonvention oder eines der Zusatzprotokolle zu die
ser Konvention eine neue ...[+++] Auslegung erhalten soll oder überarbeitet werden soll, oder die Kritik an den weltanschaulichen oder ideologischen Voraussetzungen dieser internationalen Instrumente geübt hat.