28. fordert die Kommission auf, einen Plan vorzulegen, mit dem die der Nahrungsmittelfazilität aus dem Stabilitätsinstrument zugewiesenen Finanzmittel im Zeitraum 2010 bis 2013 wieder eingesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Europäische Union unter Rubrik 4 des Haushalt
splans über die uneingeschränkten Finanzmittel verfügt, um ihre Rolle auf internationaler Bühne entsprechend den Erwartungen der Bürger Europas zu erfüllen; fordert die Kommission auf, einen Plan für die Mobilisierung von Finanzmitteln für alle externen Fazilitäten oder Mechanismen zur Leistung von Unterstützung in Notsituationen vorzulegen, die außerhalb des Stabi
...[+++]litätsinstruments geschaffen werden, und dabei so vorzugehen, dass ein Rückgriff auf die für das Stabilitätsinstrument vorgesehenen Mittel vermieden wird;