Eine in der Union niederge
lassene Person, die einen betreffenden Stoff herstellt oder ihn als solchen oder in Biozidprodukten einführt (‚
Stofflieferant‘) oder die ein Biozidprodukt, das aus dem betreffenden
Stoff besteht oder diesen enthält oder erzeugt, herstellt oder auf dem Markt bereitstellt ( ‚Produktlieferant‘) , kann der Agentur jederzeit ein vollständiges
Stoffdossier für den betreffenden
Stoff , eine Zugangsbescheinigung für ein vollständiges
Stoffdossier oder eine Bezugnahme auf ein vollständiges
Stoff ...[+++]dossier , für das alle Datenschutzfristen abgelaufen sind, übermitteln.