7. verurteilt nachdrücklich die noch immer als Kriegswaffe e
ingesetzte sexuelle Gewalt gegen Frauen als Kriegsverbre
chen; ist sich der tiefen physischen und psychischen Verletzungen, die solcher Missbrauch bei den Opfern hinterlässt, sowie der schwerwiegenden Folgen für ihre Familien bewusst; betont, dass diesem Phänomen mit Programmen zur Unterstützung von Opfern begegnet werden muss, und fordert di
e Mobilisierung der politischen Führung im Hinblick ...[+++] auf die Verabschiedung eines koordinierten Maßnahmenpakets zur Vorbeugung und allmählichen Beseitigung der sexuellen Gewalt; weist in diesem Zusammenhang auf die anhaltend dramatische Situation im Kongo hin; verweist auf die Massenvergewaltigung zwischen dem 30. Juli und dem 4. August 2010 im Bergbaugebiet im Ostkongo sowie darauf, dass 2009 von mindestens 8 300 Vergewaltigungsfällen im Ostkongo berichtet wurde und anderen Berichten zufolge im ersten Quartal 2010 mindestens 1 244 Frauen vergewaltigt wurden, also im Durchschnitt 14 Vergewaltigungen pro Tag; stellt fest, dass sich an dieser Situation im Jahr 2011 nichts geändert hat; fordert sowohl die EU-Missionen als auch die Missionen von EUPOL und EUSEC in der Demokratischen Republik Kongo auf, der Bekämpfung sexueller Gewalt und der Teilhabe von Frauen an den Bemühungen mit Blick auf die Reform des kongolesischen Sicherheitssektors oberste Priorität einzuräumen;