8. anerkennt die Einschätzung der Kommission, dass der Umfang der von öffentlichen und privaten Akteuren angehäuften Schulden den Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten bei neuen Aktivitäten und Investitionen einengt; ruft die Mitgliedstaaten dennoch auf, ihren einzelstaatlichen Beitrag auf Basis des Bruttonationaleinkommens (BNE) zum Haushalt der EU nicht als Anpas
sungsvariable ihrer Konsolidierungsbemühungen zu betrachten, und nicht den Versuch zu unternehmen, entgegen ihrer auf höchster Ebene gegebenen politischen Zusagen das Volumen der wachstumsfördernden Ausgaben im Haushalt der EU künstlich zu kürzen; ist sich jedoch der Tatsach
...[+++]e voll bewusst, dass eine wirtschaftliche Spannung zwischen der Notwendigkeit der kurzfristigen Konsolidierung der Staatshaushalte einerseits und einer möglichen Anhebung der auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE) basierenden Beiträge einiger Mitgliedstaaten andererseits besteht, die durch eine Erhöhung der Zahlungen im EU-Haushalt verursacht würde; wiederholt daher seine nachdrückliche Forderung nach einer – im Rahmen der Verhandlungen über den MFR 2014–20120 zu vereinbarenden – Reform der Finanzierungsmodalitäten des EU-Haushalts, durch die der Anteil der auf dem BNE basierenden Beitragszahlungen an den Haushalt der EU bis zum Jahr 2020 auf 40 % gesenkt wird, womit ein Beitrag zu den Konsolidierungsbemühungen der Mitgliedstaaten geleistet würde;