Aus den durch die klagenden Parteien in
der Rechtssache Nr. 4161 angeführten und durc
h den Ministerrat nicht in Frage gestellten Fakten geht hervor, dass die Dauer der Aus
bildung, an der die letzte Beförderungsgruppe v
on Inhabern des Brevets für die ergänzende gerichtspolizeiliche Ausbildung, die Zugang zu d
...[+++]en Uberwachungs- und Fahndungsbrigaden der Gendarmerie gab, teilgenommen hat, und die Erfahrung, die sie gegebenenfalls in deren Einsatzkader gesammelt haben und die vor der Bestellung in der betreffenden Stelle erworben wurde, sehr unterschiedlich sein konnten.