ist der Auffassung, dass die Mehrkosten, die durch das Verbot des Einsatzes von GVO durch die Spezifikationen für alle Erzeugnisse mit amtlichen Qualitätssiegeln entstehen
, dadurch minimiert werden können, dass diese Regelung schrittweise über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg eingeführt wird, dass diese Mehrkosten, wenn sie auf die gesamte Wertschöpfungskette umgelegt werden, für den Verbraucher nur geringfügig ins Gewicht fallen und nur wenige Eurocent pro Kilogramm betragen (10) und dass schließlich die Vorteile für die Umwelt, die der Anbau GVO-freier Eiweißpflanzen mit sich bringt, sämtliche Mehrkosten mittel- und langfristig au
...[+++]fwiegen werden (11);