Sämtliche virologischen und serologischen Untersuchungen von Proben, die während der Quarantäne entnommenen wurden, sind in von der zuständigen Behörde benannten amtlichen Labors
unter Anwendung von Diagnoseverfahren gemäß dem Diagnosehandbuch zum Nachweis der Aviären Infuenza und dem Handbuch mit Normenempfehlungen zu Diagnosemethoden und Vakzinen für La
ndtiere („Manual of Diagnostic Tests and Vaccines for Terrestrial Animals“) des Internationalen Tierseuchenamtes zum Nachweis der Newcastle-K
...[+++]rankheit durchzuführen.