22. bekräftigt, dass der Rat gegenüber den Bürgern der Union ein transparentes und uneingeschränkt verantwortungsbewusstes Verhalten in Bezug auf die Gelder, die ihm als Organ der Union anvertraut werden, zeigen sollte; betont, dass dies impliziert, dass der Rat umfassend und nach bestem Wissen und Gewissen ebenso wie die übrigen Institutionen am jährlichen Entlastungsverfahren mitwirken muss; ist in diesem Sinne der Ansicht, dass die wirksame Kontrolle der Ausführung des Haushaltsplans der Union eine Zusammenarbeit zwischen Parlament und Rat durch eine Arbeitsvereinbarung erfordert; bedauert die bisher in den Entlastungsverfahren aufgetretenen Schwierigkeiten; vermerkt nichtsdestotrotz das vom derzeitigen Vorsitz der Union bekundete In
...[+++]teresse an einer Annäherung der Standpunkte sowie das Schreiben des Generalsekretärs des Rates in Beantwortung der Fragen des Haushaltskontrollausschusses, in dem er sich bereit erklärt, aktiv konkrete Maßnahmen zu unterstützen, um einen "Modus Vivendi" zu erreichen, wie vom EP in seiner Entschließung vom 23. Oktober 2014 gefordert; unterstreicht die Notwendigkeit, die Möglichkeiten für einen Dialog zwischen den beiden Organen zu verbessern, um so bald wie möglich eine Lösung zu finden, die es ermöglicht, das Mandat des Vertrags zu erfüllen und gegenüber den Bürgern Rechenschaft abzulegen;