H. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten zur
Nutzung der Mittel angehalten werden sollen, die im Rahmen des Asyl- und Migrationsfonds zur Verfügung gestellt werden und die im Rahmen der vorbereitenden Maßnahme „Neuansiedlung von Flüchtlingen in Notsituationen“ bereitstehen, die sich unter anderem auf folgende Maßnahmen erstreckt: Unterstützung von Personen, die das Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) bereits als Flüchtlinge anerkannt hat; Unterstützung von Sofortmaßnahmen für Flüchtlingsgruppen, denen Vorrang eingeräumt wird, da sie bewaffneten Angriffen oder einer extremen, lebensbedrohlichen Gefährd
...[+++]ung ausgesetzt sind; erforderlichenfalls Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Unterstützung in Notsituationen für das UNHCR und seine Verbindungsorganisationen in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene;