Nach einer Empfehlung der Europäischen Bankaufsichtsbehörde („EBA“) wurde der Finanzierungs- und Kapitalplan hinsichtlich der Höhe des ab dem 30. Juni 2012 vorzuhaltenden Kapitals aktualisiert, damit der auf der Grundlage der im Besitz der Bank befindlichen öffentlichen Schuldtitel und Schuldtitel
örtlicher Kommunen berechnete Kapitalbedarf („Puffer für öffentliche Schuld
titel“) eingehalten werden konnte. Ferner sollte damit auch der Kapitalbedarf befriedigt werden, der sich aus einem von der EBA durchgeführten Stresstest ergab („Anf
...[+++]orderungen der EBA“).