Es ist unvermeidbar, dass in bestimmten Fällen einige Personen Äußerungen eines Mitglieds des Europäischen Parlaments als übe
rtrieben, ärgerlich oder anstößig empfinden. In einer offenen und demokratischen Gesellschaft ist jedoc
h ein ungehinderter Dialog über öffentliche Themen von solcher Bedeutung, dass grundsätzlich selbst anstößige oder extreme Meinungen eines Mitglieds nicht zensiert werden können, wenn sie unmittelbar und offenkundig im Zusammenhang mit der Ausübung seines parlamentarischen Amtes stehen (und als solche nicht übe
...[+++]r den Ton hinausgehen, der in politischen Debatten üblich ist).