3. betont, dass die Sicherstellung eines uneingeschränkten und un
gehinderten Zugangs humanitärer Hilfe zur Bevölkerung im Gazastreifen eine unmittelbare Priorität darstellen muss; fordert die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, ihre Anstrengungen in dieser Hinsicht noch weiter zu verstärken und den Hilfsaufrufen des UNRWA im Hinblick auf die Bereitstellung zusätzlicher Mittel dringend nachzukommen; fordert alle Akteure in der Region auf, dafür zu sorgen, dass die humanitäre Hilfe die Menschen im Gazastreifen, die grundlegende Waren und Dienstleistungen brauchen – insbesondere, was die Strom- und Wasserversorgung und die spez
...[+++]ifischen Bedürfnisse von Kindern betrifft –, unverzüglich erreicht; bringt seine Besorgnis über angebliche Fälle absichtlicher Behinderung der humanitären Hilfslieferungen in den Gazastreifen zum Ausdruck; unterstreicht gleichzeitig, dass die humanitäre und finanzielle Hilfe der EU dem palästinensischen Volk vollständig und auf möglichst wirksame Weise zugutekommen muss und niemals direkt oder indirekt für terroristische Aktivitäten genutzt werden darf;