Der Begriff „unvorhersehbare Umstände“ bezeichnet Umstände, die auch bei einer nach ve
rnünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch der Auftraggeber den Auftraggeber unter Berücksichtigung der dieser zur Verfügung stehenden Mittel, der Art und Merkmale des spezifischen Projekts, der bewährten Praxis im betreffenden Bereich und der Notwendigkeit, ein angemessenes Verhältnis z
wischen den bei der Vorbereitung der Zuschlagserteilung eingesetzten Mitteln und dem absehbaren Nutzen zu gewährleisten, nicht
hätten vor ...[+++]ausgesagt werden können.