Gemeinhin wird die Auffassung vertreten, dass ausländische Direktinvestitionen (ADI) alle ausländischen Investitionen umfassen, die dauerhafte und direkte Beziehungen zu dem Unternehmen schaffen, dem Kapital zum Zwecke einer wirtschaftlichen Tätigkeit zugeführt wird[4]. Werden Investitionen in Form einer Beteiligung getätigt, so setzt diese Zielsetzung voraus, dass die Aktien ihrem Inhaber die Möglichkeit geben, sich tatsächlich an der Führung
dieses Unternehmens oder an dessen Kontrolle zu beteiligen[5]. Im Gegensatz dazu stehen ausländische Investitionen, bei denen keine Einflussnahme auf die Führung oder die Kontrolle eines Unternehme
...[+++]ns beabsichtigt ist.