In der Erwägung, dass die
Rubrik 37 und ihre Unterrubriken betreffend die Abfälle zur Zeit unter der Uberschrift " Zusammenstellung, Sortierung, Rückgewinnung von wiederverwertbaren Stoffen" und die Rubriken 90.21 unter der Uberschrift " Zentrum für die Zusammenstellung und die Sortierung von zur Beseitigung bestimmten Abfällen" aufgenommen sind; dass diese Unterscheidung voraussetzt, dass man mit Zentren zu tun haben kann, in denen einerseits nur Abfälle, die zur Beseitigung bestimmt sind, zusammenstellt werden, und in denen andererseits nur Abfälle, die zur Wiederverwertung bestimmt sind, zu
...[+++]sammengestellt werden;