In diesem Zusammenhang sind z.B. unter anderem die - für die Ausführung des Auftrags geltenden - Verpflichtungen zu nennen, Langzeitarbei
tslose einzustellen oder Ausbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer oder Jugendliche durchzuführen, oder die Bestimmungen der grundlegenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), für den Fall, dass diese nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt worden sind, im Wesentlichen einzuhalten, oder ein Konting
ent von behinderten Personen einzustellen, das über dem nach nationalem Recht vorg
...[+++]eschriebenen Kontingent liegt.