In der Definition von Anlagegold sollen nur auf den Goldmärkten gehandelte Formen und Gewichte von Gold mit hohem Feingehalt sowie Goldmü
nzen, deren Wert in erster Linie auf ihrem Goldpreis beruht, erfaßt werden. Aus Gründen der Transparenz soll für Goldmünzen jedes Jahr ein Verzeichnis der Münzen erstellt werden, die die Kriterien erfuellen, so daß Sicherheit für den Goldmünzenhandel geschaffen wird. Für die Rechtssicherheit der Händler ist es erforderlich, daß die in diesem Verzeichnis aufgeführten Münzen als Münzen gelten, die während des gesamten Jahres, für das das Verzeichnis gilt, die Kriterien für eine Steuerbefreiung nach dieser
...[+++] Richtlinie erfuellen. Unbeschadet eines solchen Verzeichnisses sind Münzen, einschließlich neu geprägter Münzen, - von Fall zu Fall - steuerbefreit, die in dem Verzeichnis nicht enthalten sind, aber die Kriterien dieser Richtlinie erfuellen.